In der IGS sind alle Bildungsgänge unter einem Dach vereinigt. Das heißt, dass bei uns alle schulischen Abschlüsse bis hin zum Abitur erreicht werden können. In einer IGS werden alle Kinder im 5. und 6. Schuljahr unabhängig von ihrem Leistungsvermögen und besonderen Fähigkeiten gemeinsam unterrichtet. Grundgedanke und Aufgabe der IGS ist es, Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen, Begabungen und Fähigkeiten unabhängig vom sozialen Hintergrund zu fördern. Das bedeutet, dass jedes Kind an unserer Schule seine persönlichen Fähigkeiten, seine Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine Leistungsbereitschaft weiterentwickeln kann. Individuelles fachliches und soziales Lernen gleichwertig nebeneinander anzugehen, zu fördern und auch zu fordern, gehört zu den ureigenen Aufgaben einer jeden IGS. Die Integration behinderter Kinder ist für die modernen Integrierten Gesamtschulen eine weitere wichtige Herausforderung.
Da Ziffernoten nur einen geringen Aussagewert haben, erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern von uns regelmäßige Rückmeldungen zum Sozial- und Arbeitsverhalten sowie des Leistungsstandes ihres Kindes. Dies geschieht entweder durch einen schriftlichen Brief, der in den Jahrgängen 5 bis 8 mit jedem Zeugnis ausgegeben wird oder durch ein Schüler-Eltern-Lehrkräfte-Gespräch, welches schon aus der Grundschule bekannt ist.
An einer Integrierten Gesamtschule steigen die Schülerinnen und Schüler automatisch bis in die 9. Klassenstufe auf. Dies bedeutet, dass es an unserer Schule kein klassisches „Sitzenbleiben“ gibt. Die Noten dienen der Rückmeldung des aktuellen Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler, damit sie sich selbst einschätzen lernen. Am Ende der Klassenstufe 9 und 10 werden jedoch gewisse Notenbedingungen gefordert, um einen Abschluss zu erhalten bzw. in die nächsthöhere Klassenstufe zugelassen zu werden. Damit die Kinder und die Eltern einschätzen können, wie sich die momentanen Leistungen auf die Abschlüsse und Übergänge auswirken, erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab dem Ende der 8. Klasse halbjährlich eine Schullaufbahnprognose mit genauen Angaben, welcher Abschluss mit den bisher gezeigten Leistungen erreicht werden kann.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschule in Rheinland-Pfalz ist der erfolgreiche Besuch der Klassenstufe 4 einer Grundschule. Die IGS Anna Seghers Mainz ist eine Regelschule mit vorgegebener Zügigkeit. Bei uns können nur vier Klassen pro Jahrgang aufgenommen werden. Da die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze in der Regel deutlich überschreitet, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Auswahllosverfahren erforderlich. Wichtig für Sie: Da alle vier IGSen in Mainz gleichzeitig Anmeldung haben, müssen Sie sich vorher mit Ihrem Kind für eine der vier Schulen entschieden haben. Sie erhalten von der Grundschule den sogenannten „Gelben Zettel“. Mit diesem (und den anderen genannten Unterlagen) kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind zur Anmeldung.
Die Aufnahme eines Kindes in die Sekundarstufe I der Integrierten Gesamtschule ist in der Regel nur zur 5. und 11. Jahrgangsstufe möglich.